Spezielle Regelung seitens der Naturschutzabteilung OÖ im Naturschutzgebiet Steyrschlucht. Zum Schutz der sensiblen und besonders während der Brutzeit sehr störungsempfindlichen Vogelarten, insbesondere des überaus seltenen Flussuferläufers, gilt in der Zeit zwischen 01.April und 01.Juni jeden Jahres ein Bootsfahrverbot, ein Flusstauchverbot zwischen der Stefaniebrücke und der Insel bei der "Rinnenden Mauer".
Ebenso ist das Betreten der vorgelagerten Insel bei der "Rinnenden Mauer" im selben Zeitraum nicht gestattet. Anfragen und Mitteilungen zum Naturschutzgebiet, Land Oberösterreich, Abteilung Naturschutz: n.post@ooe.gv.at
Nationalparks Austria/Pressedownload: Flussuferläufer © Herfried Marek
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