Waldbrandschutz-Verordnung 2026
- Andy Y.

- 1. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 1 Tag

Die Waldbrandschutz-Verordnung 2026 ist laut Amtsblatt am 30. April 2026 ausgegeben worden und trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft; sie gilt bis zum 31. Oktober 2026.
Das bedeutet:
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirks sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Ein Gefährdungsbereich liegt vor, wenn Bodenbeschaffenheit, Topografie oder Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers auf den Wald begünstigen.
Verstöße werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
Für Aktivitäten wie Grillen in privaten Bereichen, etc. gilt das Verbot dann, wenn sich der Grillbereich im Gefährdungsbereich eines Waldes befindet.





